Designleistungen kalkulieren

Kalkulieren mit dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen (VTV)

Das Gute an einem Tarifvertrag ist, dass man sich sicher sein kann, dass beide Seiten entgegenkommend sein mussten; andersherum heißt das, dass die Interessen beider Seiten darin aufgenommen wurden. Der Vergütungstarifvertrag für Designleistungen (VTV Design) wurde 1977 erstmals ausgehandelt, unsere Partner auf der anderen Seite des Tisches sind die Inhaberinnen und Inhaber von erfolgreichen Designstudios.

Kein Wunder, dass sich auch in vielen Geschäftsbeziehungen auf dem freien Markt das VTV Design-Vergütungsmodell wieder findet. Es unterscheidet grundsätzlich:

  • Beratungsleistungen, wie Ideenworkshops oder Projektmanagement.
  • Kreative Arbeiten an einem konkreten Produkt, Medium, dem Signet – der Entwurf.
  • Nutzungsrechte am Entwurf denn Auftraggeber wollen dieses Ergebnis normalerweise auch anwenden.
  • Zusätzliche Leistungen, die bis zur Anwendbarkeit noch anfallen.

Vertragsarten

Diese Unterteilung hat auch einen rechtlichen Hintergrund, denn hierzulande unterliegen Designprojekte drei verschiedenen Vertragsarten:

  • Der Werkvertrag für einen Entwurf: Für eine fest vereinbarte Summe schafft die Designerin oder der Designer das gewünschte Werk. Der aktuelle VTV Design enthält für 800 typische Entwurfsarbeiten in allen 9 Designfachbereichen Angaben für eine angemessene Vergütung (variabel nach Komplexität).
  • Der Lizenzvertrag für die Entwurfsnutzung: Gestaltungen sind entweder durch das Urheberrecht oder als (nicht-) eingetragenes Design geschützt. Je nach Umfang ihrer Nutzung sollte die Lizenz dafür flexibel berechnet werden, auch wenn sie in den meisten Fällen in einer Summe mit dem Entwurf angeboten und abgerechnet wird. Wir finden, dass ein lokales Geschäft nicht denselben Nutzen aus einer guten Gestaltung ziehen kann, wie ein bundesweit oder international agierendes Unternehmen. Dafür haben wir im VTV den Nutzungsfaktor entwickelt, der aus 4 Teilfaktoren so flexibel wie möglich für Ihren tatsächlichen Bedarf addiert wird.
  • Dienstverträge für Beratungs- und zusätzliche Leistungen: Hier wird die nachweislich geleistete Arbeitszeit vergütet, der Stundensatz kann variieren, je nachdem ob Beratungskompetenz oder handwerklich-technische Fähigkeiten gefragt sind. Im VTV Design haben wir mit dem SDSt durchgängig 90 Euro pro Stunde vereinbart, um komplizierte Konstruktionen, die auf Ausbildung, Technikeinsatz oder auch den Standort eingehen, zu vermeiden.

Vergütungstarifvertrag

Den Vergütungstarifvertrag Design bekommen Sie bei uns in Buchform mit praktischen Tabellen, die die häufigsten Anwendungsfälle abdecken. Mit wenigen Handgriffen kommen Sie so zu einer verlässlichen Zahl für Entwurf und Nutzungsrechte. Alle weiteren Dienstleistungen werden nach Zeit- und Kostenaufwand hinzugefügt. Wenn Sie schnell komplette Projekte kalkulieren möchten, dann gibt’s dafür den VTV Design.